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Lottogewinn fällt in den Zugewinnausgleich

Wenn ein Ehegatte im Lotto gewinnt, während die Eheleute getrennt leben, kann er verpflichtet sein, dem anderen Ehegatten davon die Hälfte „abzugeben“. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (Aktenzeichen XII ZB 277/12).

In dem vom Gericht entschiedenen Fall waren die Eheleute bereits seit 8 Jahren getrennt, aber noch nicht geschieden. Sie waren 29 Jahre verheiratet und hatten 3 Kinder. Während der Trennung gewann der Ehemann zusammen mit seiner neuen Partnerin eine knappe Million Euro im Lotto. Trotz der langen Trennungszeit musste er an seine Frau im Rahmen des Zugewinnausgleichs fast 250.000,- € zahlen.