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Rückforderung einer Schenkung von Schwiegereltern

Wenn Eheleute sich scheiden lassen, kann sich für die Schwiegereltern die Frage stellen, ob sie eine Schenkung an ihr Schwiegerkind zurück verlangen können. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Scheitern der Ehe von Kind und Schwiegerkind nicht automatisch, sondern nur dann zu einem Anspruch auf Vertragsanpassung führt, wenn gesondert festgestellt wurde, dass das Festhalten an der Schenkung unzumutbar ist. Es sei im Einzelfall zu prüfen, ob die Schwiegereltern einen Anspruch auf dingliche Rückgewähr von Grundeigentum hätten, dass sie dem Schwiegerkind geschenkt haben (Aktenzeichen XII ZB 181/13, veröffentlicht im März 2015).

Im konkreten Fall hatte der Vater sein Eigentum an einem Grundstück jeweils zur Hälfte auf seine Tochter (die Ehefrau) und den Schwiegersohn übertragen. Nachdem die Eheleute sich scheiden ließen, ging es um die Frage, ob der Vater einen Anspruch auf Rückübertragung des hälftigen Grundstücksanteils hat.

Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass der zugewendete Gegenstand nur in seltenen Ausnahmefällen zurück zu gewähren ist. In der Regel könne nur ein Ausgleich in Geld verlangt werden.