Skip to main content

Sinn Tel.: 06449 7191930
Bornheim Tel.: 02222 9611085
E-Mail: info@familienkanzlei-scholz.de

Familienkanzlei Scholz: Aktuelle Informationen

Neue Regelungen im Erbrecht

Seit dem 17.08.2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung. In dieser ist unter anderem geregelt, ob für Todesfälle mit Bezug zu einem anderen Staat deutsches oder ausländisches Recht anwendbar ist. Diese Verordnung gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union außer Großbritannien, Irland und Dänemark.

Welches Erbrecht anwendbar ist, richtet sich danach, in welchem Land der Verstorbene (Erblasser) im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte, wo er also gelebt hat. So kann beispielsweise für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die bei ihrem Tod in Frankreich gelebt haben, französisches Erbrecht anzuwenden sein. Bisher war für das anwendbare Erbrecht nach deutschem Recht die Staatsangehörigkeit des Erblassers maßgebend.

Deshalb ist die Europäische Erbrechtsverordnung unter anderem für Personen wichtig, die im Ausland leben wollen und dort zum Beispiel ihren Lebensabend verbringen möchten.