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Familienkanzlei Scholz: Aktuelle Informationen

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2017

Ab 01.01.2017 erhalten Kinder mehr Kindesunterhalt. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Durch die Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2017 hat sich der Unterhalt, den minderjährige Kinder erhalten, geringfügig erhöht. So erhalten zum Beispiel Kinder im Alter bis fünf Jahre bei einem monatlichen Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Höhe von bis zu 1.500,00 € einen Unterhalt von 246,00 € statt bisher 240,00 € monatlich.

Auch das Kindergeld wurde erhöht und beträgt für das erste und zweite Kind 192,00 € monatlich, für das dritte Kind 198,00 € und für das vierte Kind 223,00 €.