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Unterhalt für Berufsausbildung

Ein Kind kann auch dann einen Anspruch auf Unterhalt für eine Berufsausbildung haben, wenn es einen Schulabschluss mit schwacher Note hat und deshalb erst nach drei Jahren einen Ausbildungsplatz findet.

Wenn das Kind während dieser dreijährigen Übergangszeit Praktika zur Berufsorientierung macht und ungelernte Aushilfstätigkeiten ausübt, kann der unterhaltspflichtige Elternteil zur Zahlung von Unterhalt für die Ausbildung verpflichtet sein. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Aktenzeichen XII ZB 220/12).

In dem konkreten Fall hatte die Tochter die mittlere Reife mit einem Notendurchschnitt von 3,6 erworben. Außerdem hatte sie die siebte Klasse wiederholt. Beides war auch auf die familiäre Situation zurückzuführen (Trennung der Eltern, Umzug vom Vater in den Niederlanden zur Mutter in Deutschland). Die Tochter fand erst nach verschiedenen Praktika und Aushilfstätigkeiten einen Ausbildungsplatz. Der Vater musste während der Ausbildung Unterhalt zahlen.