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Auskunftsanspruch des Scheinvaters

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Mutter ohne entsprechende gesetzliche Grundlage gegenüber dem Scheinvater nicht zur Auskunft darüber verpflichtet ist, wer als mutmaßlicher leiblicher Vater in Betracht kommt.

In dem vom Gericht entschiedenen Fall hatte der Vater eines Kindes nach der Scheidung von der Mutter seine Vaterschaft erfolgreich angefochten. Er wollte den von ihm gezahlten Unterhalt von dem leiblichen Vater zurückfordern. Deshalb forderte er die Mutter auf mitzuteilen, wer der mutmaßliche leibliche Vater des Kindes ist. Die Vorinstanzen verpflichteten die Mutter zur Auskunftserteilung.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts wurde die Mutter dadurch in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Zur verfassungsrechtlich geschützten Intimsphäre der Mutter gehöre auch die Frage, mit welchem Partner oder welchen Partnern sie eine geschlechtliche Beziehung eingegangen sei.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.03.2015