Was geschieht mit der Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt für ein Kind aus erster Ehe, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nach Scheidung der Ehe und der Geburt eines zweiten Kindes in einer neuen Beziehung den Auszahlungszeitraum für das Elterngeld verdoppelt?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dies dem Elternteil jedenfalls für die ersten beiden Lebensjahre des weiteren Kindes unterhaltsrechtlich nicht vorzuwerfen ist. Dies gelte auch dann, wenn der Unterhaltsverpflichtete wegen der Halbierung des monatlich gezahlten Elterngeldes keine für den Kindesunterhalt ausreichenden Einkünfte habe. (Aktenzeichen XII ZB 181/14, veröffentlicht im April 2015).