Ab 01.01.2016 erhalten Kinder einen höheren Kindesunterhalt. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Nachdem diese bereits zum 01.08.2015 geändert wurde, erfolgte eine weitere Änderung ab 01.01.2016.
Der Unterhalt, den minderjährige Kinder erhalten, hat sich geringfügig erhöht. So erhalten zum Beispiel Kinder im Alter bis fünf Jahre bei einem monatlichen Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen bis 1.500,00 € einen Unterhalt von 240,00 € statt bisher 236,00 € monatlich.
Deutlich geändert wurde der Unterhaltsbedarf für volljährige Kinder, die studieren und nicht bei den Eltern wohnen. Er beträgt 735,00 € monatlich (statt bisher 670,00 €). Auf diesen Bedarf ist das Kindergeld in voller Höhe anzurechnen, so dass sich der zu zahlende Unterhalt entsprechend reduziert. Auch für Kinder mit eigenem Haushalt kann dieser Bedarfssatz angesetzt werden.