Sinn Tel.: 06449 7191930Bornheim Tel.: 02222 9611085E-Mail: info@familienkanzlei-scholz.de
Der Unterhalt für Kinder richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Diese wurde zum 01.01.2019 geändert.
Der Unterhalt für minderjährige Kinder wurde erhöht. Für volljährige Kinder bleiben die Bedarfssätze unverändert.