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Familienkanzlei Scholz: Aktuelle Informationen

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2020

Ab dem 01.01.2020 erhöht sich der Unterhalt für minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen.

Für volljährige Kinder, die eine eigene Wohnung haben, wurde der Unterhaltsbedarf von 735,00 € auf 860,00 € monatlich erhöht.

Außerdem gelten gegenüber allen Unterhaltsberechtigten höhere Selbstbehalte. Infolgedessen muss einem Unterhaltsverpflichteten ein höherer Betrag für seinen Eigenbedarf verbleiben.

Beim Kindesunterhalt für minderjährige Kinder hat sich der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete von 880,00 € auf 960,00 € monatlich erhöht. Für erwerbstätige Unterhaltsschuldner wurde der Selbstbehalt von 1.080,00 € auf 1.160,00 € erhöht.

Beim Ehegattenunterhalt beträgt der Selbstbehalt statt bisher 1.200,00 € nun monatlich 1.280,00 € für Erwerbstätige bzw. 1.180,00 € für nicht Erwerbstätige.