Ab dem 01.01.2021 erhöht sich der Unterhaltsbedarf für minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen.
Bei der Ermittlung des Zahlbetrags ist zu berücksichtigen, dass das Kindergeld von
204,00 € auf 219,00 € erhöht wurde.