Skip to main content

Sinn Tel.: 06449 7191930
Bornheim Tel.: 02222 9611085
E-Mail: info@familienkanzlei-scholz.de

Familienkanzlei Scholz: Aktuelle Informationen

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2021

Ab dem 01.01.2021 erhöht sich der Unterhaltsbedarf für minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen.

Bei der Ermittlung des Zahlbetrags ist zu berücksichtigen, dass das Kindergeld von
204,00 € auf 219,00 € erhöht wurde.