Ab dem 01.01.2022 erhöht sich der Unterhaltsbedarf für minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen.
Für volljährige Kinder, die eine eigene Wohnung haben, beträgt der Unterhaltsbedarf unverändert 860,00 € monatlich. Dieser reduziert sich um das Kindergeld.