Wenn Sie sich entscheiden, ein Testament zu errichten, können Sie selbst entscheiden, wer Ihr Vermögen später einmal erben soll. Treffen Sie keine Entscheidung, so regelt das Gesetz, wer Erbe wird. Dies wird gesetzliche Erbfolge genannt.
Ein Testament kann auf verschiedene Arten errichtet werden. Es ist wichtig, dass bei der Testamentserrichtung die hierfür bestehenden gesetzlichen Regelungen beachtet werden. Sonst ist ein Testament unwirksam. Dann gilt die im Gesetz geregelte Erbfolge. Es ist daher sinnvoll, sich vor der Errichtung eines Testaments anwaltlich beraten zu lassen.