Der Versorgungsausgleich regelt den Ausgleich von Rentenanwartschaften oder laufenden Renten unter den Eheleuten im Falle einer Scheidung. Dabei werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte grundsätzlich jeweils zur Hälfte zwischen den Ehegatten geteilt. Im Ergebnis muss der Ehepartner mit den höheren Rentenanwartschaften etwas von diesen „abgeben“.
Wenn die geschiedenen Eheleute dann Rente beziehen, wirkt sich der Versorgungsausgleich aus. Die Rente fällt dann für einen Ehegatten höher und für einen niedriger aus, als dies ohne Versorgungsausgleich der Fall wäre.